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Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen. Sein Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. Denkmalschutz ist auch Kulturgutschutz. Arbeiten, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege. Quelle: Wikipedia Bei vermieteten Baudenkmalen: Den Denkmaleigentümern bietet das Steuerrecht besondere Vorteile bei der Erhaltung und Pflege von Denkmalen. Die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie wird durch besondere steuerliche Anreize gefördert. Wer vor Baubeginn Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie ist, kann nach Beendigung der Baumaßnahmen 8 Jahre lang jährlich 9 % – danach 4 Jahre ...
Denkmalschutz
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